Vergleich AVD vs. ETF vs. fondsgebundene Rentenversicherung — nach dem am 27.03.2026 vom Bundestag verabschiedeten und am 8.5.2026 vom Bundesrat unverändert beschlossenen Gesetzeswortlaut. Plus: Riester-Bestand-Vergleich — behalten, beim Anbieter zur neuen Förderung wechseln oder ins AVD übertragen? Mit Förderung, Steuern in der Auszahlungsphase und Druckausgabe für deine Endkunden.
Am 27.03.2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge) verabschiedet. Am 8.5.2026 hat der Bundesrat in seiner 1065. Sitzung dem Gesetz unverändert zugestimmt (BR-Drs. 206/26 (B)) — die Reform ist endgültig durch. Ab 1.1.2027 löst das AVD die alte Riester-Rente ab. Die meisten Marktrechner kennen die Reform noch nicht oder berechnen mit veralteten Sätzen.
Deine Endkunden lesen davon in der Zeitung und kommen mit Fragen — oft, bevor die Versicherer fertige Tarife liefern. Du als Beraterin oder Berater musst Auskunft geben können, mit nachvollziehbaren Zahlen auf Basis des aktuellen Gesetzestexts.
Der AVD-Rechner bildet § 84 EStG (Grundzulage) und § 85 EStG (Kinderzulage) beitragsproportional ab. Auch die 30 %-Begrenzung der Teilkapitalauszahlung nach § 1 AltZertG n.F., die in der Praxis häufig anders kommuniziert wird, ist berücksichtigt.
Das Ergebnis ist eine Beratungsunterlage, die du im Kundengespräch öffnest, anpasst und ausdruckst — mit deinem Namen und Telefon im Footer.
Drei Schieber. Zwei Karten. Die Demo läuft mit der gleichen Berechnungs-Engine wie die Vollversion — aber bewusst auf die Kernzahlen reduziert. Was die Vollversion zusätzlich kann, siehst du direkt darunter.
Die Frage, die du 2026 in jedem zweiten Beratungsgespräch hörst. Im Rechner ist ein eigener Wizard hinterlegt, der die drei zulässigen Wege gegeneinander stellt — mit Endkapital, monatlicher Rente und Förderquote pro Option.
Bestandsschutz, alte Förderung, alter Tarif inklusive Rentenfaktor und Tarifgeneration. Für Familien mit vielen Kindern oder Verträge mit hohem garantiertem Rentenfaktor oft die beste Wahl.
Vertrag bleibt, neue Fördersystematik (bis 540 € Grundzulage, 300 €/Kind). Aber: alter Mindestbeitrag von 4 % vom Brutto greift weiter, daher kann es Kürzungen geben.
Kapital förderunschädlich auf neuen Vertrag übertragen, neue Konditionen, neue Fonds. Volle neue Förderung ohne Mindestbeitrags-Falle — aber Tarifvorteile (Rentenfaktor, Garantieverzinsung) gehen verloren.
Wizard für deine Eingabe, Ergebnis-Karten mit Empfehlung, Druckausgabe für deinen Endkunden — alles in einem Tool.
B2B exklusiv. Jahreslizenz, jährlich kündbar, Updates inklusive. Der Rechner läuft auf demselben Konto wie StatusQuo und BeratungsThemen.
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Alle Preise inkl. ges. USt. (brutto), je Jahr, jährlich kündbar. B2B exklusiv (§ 14 BGB).
Der Zugang läuft als Jahreslizenz und verlängert sich, solange du ihn behältst — jederzeit zum Jahresende kündbar. Wer den Rechner früher als Einmallizenz bis zum 31.12.2028 gekauft hat, behält diese unverändert.
Ja. Der Bundesrat hat das Gesetz am 8.5.2026 in seiner 1065. Sitzung unverändert beschlossen (BR-Drs. 206/26 (B)) — der Rechner ist auf dem endgültigen Rechtsstand. Sollten künftig weitere Anpassungen am Gesetzestext erfolgen, werden diese ohne Aufpreis eingearbeitet. Du zahlst einmalig und nutzt die jeweils aktuelle Version.
Ein Zugang gehört zu einer Person — auf dem Ausdruck steht ihr Name, und dieser Name haftet für die Beratung. Für Büros und Vertriebe mit mehreren Vermittlern bauen wir gerade eine Lizenz mit mehreren Plätzen.
Der Rechner setzt § 84 EStG (Grundzulage), § 85 EStG (Kinderzulage), § 86 EStG (Mindesteigenbeitrag) sowie § 1 AltZertG n.F. (30 %-Teilkapitalisierung) genau so um, wie sie im am 27.03.2026 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzestext (BT-Drucks. 21/4996, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses) stehen. Für die ETF-Seite werden Vorabpauschale, Teilfreistellung und Günstigerprüfung nach § 20 InvStG bzw. § 32d EStG berechnet. Die FRV nutzt Zillmerung, Rentenfaktor und Ertragsanteilbesteuerung.
Ja, ausdrücklich. Die im Rechner erzeugten PDF-Beratungsunterlagen — sowohl der 1-Seiter als auch der Komplettausdruck mit Charts und Jahrestabelle — darfst du unverändert an deine Endkunden weitergeben. Die Software selbst, ihr Quelltext, Layouts und Algorithmen bleiben jedoch dem Anbieter vorbehalten.
Die im Rechner eingegebenen Werte werden ausschließlich für die laufende Sitzung verarbeitet und nicht persistent gespeichert. Es gibt keine Cookies, kein Tracking, kein Analytics. Lizenzdaten (E-Mail, Name, Telefon) liegen verschlüsselt auf einem deutschen Server bei IONOS. Details siehe Datenschutzerklärung.
Nein. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (Versicherungsmakler, -vermittler, -vertreter, Banken, Vertriebe und vergleichbare Beratungsberufe). Da Verbraucher vom Erwerb ausgeschlossen sind, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB). Im Checkout bestätigst du deine Unternehmer-Eigenschaft. Details: AGB.
Die Demo auf dieser Seite läuft mit derselben Berechnungs-Engine wie die Vollversion — auf zwei Slider und drei Zahlen reduziert. Die Vollversion mit FRV-Vergleich, Auszahlungsphase, Einmalauszahlung, Druckausgabe und Branding ist über den Kauf-Button zugänglich. Bei begründeten Sonderwünschen kontaktiere uns bitte direkt unter hallo@finanzberater.software.
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