Vergleich AVD vs. ETF vs. fondsgebundene Rentenversicherung — nach dem am 27.03.2026 vom Bundestag verabschiedeten und am 8.5.2026 vom Bundesrat unverändert beschlossenen Gesetzeswortlaut. Plus: Riester-Bestand-Vergleich — behalten, beim Anbieter zur neuen Förderung wechseln oder ins AVD übertragen? Mit Förderung, Steuern in der Auszahlungsphase und Druckausgabe für Ihre Endkunden.
Am 27.03.2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge) verabschiedet. Am 8.5.2026 hat der Bundesrat in seiner 1065. Sitzung dem Gesetz unverändert zugestimmt (BR-Drs. 206/26 (B)) — die Reform ist endgültig durch. Ab 1.1.2027 löst das AVD die alte Riester-Rente ab. Die meisten Marktrechner kennen die Reform noch nicht oder berechnen mit veralteten Sätzen.
Ihre Endkunden lesen davon in der Zeitung und kommen mit Fragen — oft, bevor die Versicherer fertige Tarife liefern. Sie als Beraterin oder Berater müssen Auskunft geben können, mit nachvollziehbaren Zahlen auf Basis des aktuellen Gesetzestexts.
Der AVD-Rechner bildet § 84 EStG (Grundzulage) und § 85 EStG (Kinderzulage) beitragsproportional ab. Auch die 30 %-Begrenzung der Teilkapitalauszahlung nach § 1 AltZertG n.F., die in der Praxis häufig anders kommuniziert wird, ist berücksichtigt.
Das Ergebnis ist eine Beratungsunterlage, die Sie im Kundengespräch öffnen, anpassen und ausdrucken — mit Ihrem Namen und Telefon im Footer.
Drei Schieber. Zwei Karten. Die Demo läuft mit der gleichen Berechnungs-Engine wie die Vollversion — aber bewusst auf die Kernzahlen reduziert. Was die Vollversion zusätzlich kann, sehen Sie direkt darunter.
Die Frage, die Sie 2026 in jedem zweiten Beratungsgespräch hören. Im Rechner ist ein eigener Wizard hinterlegt, der die drei zulässigen Wege gegeneinander stellt — mit Endkapital, monatlicher Rente und Förderquote pro Option.
Bestandsschutz, alte Förderung, alter Tarif inklusive Rentenfaktor und Tarifgeneration. Für Familien mit vielen Kindern oder Verträge mit hohem garantiertem Rentenfaktor oft die beste Wahl.
Vertrag bleibt, neue Fördersystematik (bis 540 € Grundzulage, 300 €/Kind). Aber: alter Mindestbeitrag von 4 % vom Brutto greift weiter, daher kann es Kürzungen geben.
Kapital förderunschädlich auf neuen Vertrag übertragen, neue Konditionen, neue Fonds. Volle neue Förderung ohne Mindestbeitrags-Falle — aber Tarifvorteile (Rentenfaktor, Garantieverzinsung) gehen verloren.
Wizard für Ihre Eingabe, Ergebnis-Karten mit Empfehlung, Druckausgabe für Ihren Endkunden — alles in einem Tool.
B2B exklusiv. Einmalkauf, kein Abo. Lizenz endet einheitlich am 31.12.2028 — Updates während der Laufzeit inklusive.
Mehr als 49 Plätze? Enterprise L individuell anfragen →
Alle Preise zzgl. ges. USt., einmalig, gültig bis 31.12.2028. B2B exklusiv (§ 14 BGB).
Alle Lizenzen enden einheitlich am 31.12.2028 — unabhängig vom Kaufdatum. Damit hat auch ein später Käufer noch volle Nutzungsmöglichkeiten über das Inkrafttreten der Reform am 1.1.2027 hinaus. Eine Verlängerung oder ein Folgeprodukt ist nicht ausgeschlossen, aber nicht zugesagt.
Ja. Der Bundesrat hat das Gesetz am 8.5.2026 in seiner 1065. Sitzung unverändert beschlossen (BR-Drs. 206/26 (B)) — der Rechner ist auf dem endgültigen Rechtsstand. Sollten künftig weitere Anpassungen am Gesetzestext erfolgen, werden diese ohne Aufpreis eingearbeitet. Sie zahlen einmalig und nutzen die jeweils aktuelle Version.
Die Solo-Lizenz ist personengebunden (eine E-Mail-Adresse). Für mehrere Personen gibt es vier gestaffelte Pakete: Team für 2–4 Nutzer (197 €), Business für 5–9 (397 €), Enterprise S für 10–19 (697 €), Enterprise M für 20–49 (1.297 €). Die Käuferin verteilt die Plätze über ein Self-Service-Dashboard — jeder Mitarbeiter erhält einen eigenen Login. Bei Business und Enterprise ist eine Domain-Restriktion (z. B. nur `@firma.de`) möglich/empfohlen. Mehr als 49 Plätze: individuelle Vereinbarung auf Anfrage.
Der Rechner setzt § 84 EStG (Grundzulage), § 85 EStG (Kinderzulage), § 86 EStG (Mindesteigenbeitrag) sowie § 1 AltZertG n.F. (30 %-Teilkapitalisierung) genau so um, wie sie im am 27.03.2026 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzestext (BT-Drucks. 21/4996, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses) stehen. Für die ETF-Seite werden Vorabpauschale, Teilfreistellung und Günstigerprüfung nach § 20 InvStG bzw. § 32d EStG berechnet. Die FRV nutzt Zillmerung, Rentenfaktor und Ertragsanteilbesteuerung.
Ja, ausdrücklich. Die im Rechner erzeugten PDF-Beratungsunterlagen — sowohl der 1-Seiter als auch der Komplettausdruck mit Charts und Jahrestabelle — dürfen Sie unverändert an Ihre Endkunden weitergeben. Die Software selbst, ihr Quelltext, Layouts und Algorithmen bleiben jedoch dem Anbieter vorbehalten.
Die im Rechner eingegebenen Werte werden ausschließlich für die laufende Sitzung verarbeitet und nicht persistent gespeichert. Es gibt keine Cookies, kein Tracking, kein Analytics. Lizenzdaten (E-Mail, Name, Telefon) liegen verschlüsselt auf einem deutschen Server bei IONOS. Details siehe Datenschutzerklärung.
Nein. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (Versicherungsmakler, -vermittler, -vertreter, Banken, Vertriebe und vergleichbare Beratungsberufe). Da Verbraucher vom Erwerb ausgeschlossen sind, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB). Im Checkout bestätigen Sie Ihre Unternehmer-Eigenschaft. Details: AGB.
Die Demo auf dieser Seite läuft mit derselben Berechnungs-Engine wie die Vollversion — auf zwei Slider und drei Zahlen reduziert. Die Vollversion mit FRV-Vergleich, Auszahlungsphase, Einmalauszahlung, Druckausgabe und Branding ist über den Kauf-Button zugänglich. Bei begründeten Sonderwünschen kontaktieren Sie uns bitte direkt unter hallo@finanzberater.software.
Einmalig 97 € brutto. Lizenz bis 31.12.2028. Updates inklusive. Sofort einsetzbar — der Anmeldelink kommt in wenigen Minuten per E-Mail.
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