Die Reihenfolge gehört Ihnen, nicht dem Finanzamt.
Wer 40 Jahre in einen Steuer-Topf spart, wird beim Entnehmen ins FIFO-Prinzip gezwungen — die ältesten, am höchsten besteuerten Anteile zuerst. Wer seine Spar-Jahrgänge auf mehrere getrennte Töpfe verteilt, behält die Wahl, welchen Topf er anfasst — und verkauft zuerst den mit der kleinsten Steuerlast. Rechnen Sie nach, was das bringt.
„Das Mehr-Topf-Modell ist kein Modell, um Steuern zu sparen. Es ist ein Modell, um Steuern zu verschieben."Mario Strehl in Pfefferminzia 04/2026
Zum Beitrag im gedruckten Heft
Andreas Harms hat das Thema im Print-Heft der Pfefferminzia veröffentlicht, Ausgabe 04/2026 — dort verlinkt als Rechner zum Viertopfprinzip. Er lässt Sie dieselbe Mechanik mit Ihren eigenen Zahlen durchspielen; die Musterrechnung aus dem Heft ist der Startzustand. Gebaut von Mario Strehl — für Inhalt und Rechenwerk dieser Seite ist er allein verantwortlich. Sie ist kein Angebot der Pfefferminzia und keine Veröffentlichung der Redaktion.
Ihre Annahmen
In wie viele getrennte Töpfe staffeln Sie Ihre Spar-Jahrgänge? Ein Topf = eine eigene Fondsposition, ein Unterdepot oder ein Depot — steuerlich gleichwertig. 1 Topf = FIFO erzwungen.
Im Startzustand aus — so wie in der Musterrechnung im Heft, deren Zahlen die Seite damit auf den Euro nachbildet. Schalten Sie sie dazu, und Sie sehen, was die jährliche Steuer auf thesaurierende Fonds vom Stundungseffekt übrig lässt.
Amtlich für 2026: 3,20 %, BMF-Schreiben vom 13.01.2026. Der Wert wird jedes Jahr neu festgesetzt — für eine Hochrechnung über Jahrzehnte ist er eine Annahme, kein Fixwert.
Das Ergebnis · Brauche ich mehrere Broker?
Nein. Mit nur einem Broker haben Sie steuerlich keinen Nachteil — die getrennten Steuer-Töpfe (und damit den vollen Effekt) erreichen Sie dort genauso über mehrere Fonds oder Unterdepots; mehr Broker bringen nur außersteuerliche Vorteile (Ausfallsicherheit, Nachlass) und etwas Mehraufwand (Verlustverrechnung, Freistellungsauftrag).
Weg 1
Mehrere Fonds
Pro Spar-Jahrzehnt ein anderer, gleichwertiger Aktien-ETF — alles in einem Depot. Jede ISIN ist ein eigener FIFO-Topf.
Weg 2
Unterdepots
Beim selben Broker mehrere Unterdepots. Laut BMF gilt jedes als eigenes Depot — eigener FIFO-Topf, gleicher Fonds möglich.
Weg 3
Mehrere Depots / Broker
Pro Jahrgang ein eigenes Depot, ggf. bei verschiedenen Brokern. Steuerlich identisch zu Weg 1 und 2.
Wofür mehrere Broker (nicht steuerlich)
Diszipliniert: ein sichtbarer Topf, den man der Reihe nach leert — schwer zu vermurksen.
Ausfallsicherheit: fällt ein Broker aus (Hack, Insolvenz, IT-Migration), ist nie alles gleichzeitig blockiert.
Nachlass: ein ganzer Topf lässt sich sauber einem Erben zuordnen oder verschenken.
Was mehrere Broker kosten
Verlustverrechnung: läuft je Bank getrennt — bankübergreifend nur per Verlustbescheinigung (Frist 15.12.).
Freistellungsauftrag: die 1.000 € müssen aufgeteilt werden, sonst verpufft ein Teil.
Aufwand: mehrere Logins, Steuerreports, Depotüberträge über Jahrzehnte.
Ehrlich dazugesagt — Grenzen des Modells
Steuer-Stundung, kein niedrigerer Satz. Die Abgeltungsteuer ist flach (26,375 % auf 70 % des Gewinns bei Aktien-ETF dank 30 % Teilfreistellung). Der Vorteil entsteht nur, weil die gestundete Steuer länger mitarbeitet — er ist groß bei großem Depot und langer Restlaufzeit, klein, wenn das Depot zügig verzehrt wird. Gerechnet ohne Kirchensteuer; mit Kirchensteuer steigt der Satz auf rund 27,8–28 %.
Vorabpauschale ist im Startzustand ausgeklammert — genauso wie in der Musterrechnung im Heft. Links lässt sie sich zuschalten. Im Standardfall dieser Seite schrumpft der Vorteil dadurch von 46.638 € auf 27.455 €, der Vorsprung von 5,8 auf 4,2 Prozent. Er bleibt bestehen, fällt aber deutlich kleiner aus — auch relativ, nicht nur absolut.
Konstante Rendite und derselbe Fonds in allen Töpfen unterstellt; reale Kursverläufe (Reihenfolge-Risiko) verändern das Ergebnis.
Teilfreistellung gilt je Fonds, nicht je Depot. Defensive Fonds (Anleihen) haben eine geringere oder keine Teilfreistellung — bei der Topf-Aufteilung mitdenken.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Werkzeug ist keine Steuerberatung — und keine Anlageberatung.
Der Rechner zeigt eine vereinfachte Modellrechnung zu Illustrationszwecken. Er beurteilt keinen konkreten Einzelfall, empfiehlt kein bestimmtes Wertpapier, Depot oder Produkt und ersetzt weder die steuerliche noch die rechtliche Beratung.
Die steuerliche Beurteilung eines konkreten Falls — und jede Gestaltung, die daraus folgt — gehört zum Steuerberater oder Rechtsanwalt. Das gilt auch, wenn Sie als Vermittler mit diesem Werkzeug arbeiten: Eine Steuergestaltungsempfehlung im Einzelfall ist Ihnen nach § 5 Steuerberatungsgesetz nicht erlaubt. Das Werkzeug ist dafür gedacht, ein Prinzip zu zeigen — nicht, um eine Steuererklärung vorwegzunehmen.
Rechtsstand 20. August 2026. Gerechnet ohne Kirchensteuer und ohne Depot- oder Fondskosten; die Vorabpauschale ist zuschaltbar und im Startzustand ausgeklammert. Ergebnisse sind weder Zusage noch Prognose; für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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